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Widerrufsrecht
Mit der Novellierung des Verbraucherrechts im Juni 2014 sind auch Maklerunternehmen verpflichtet, Kunden über ihre gesetzlichen Widerrufsrechte zu informieren.
Damit stärkt der Gesetzgeber die Rechte der Verbraucher. Wir stellen uns diesem Prozess, um Sie als Kunden bestmöglich zu informieren. Der Nachweis, dass der Kunde über sein Widerrufsrecht informiert wurde, obliegt dabei den Unternehmen. Wir sind bemüht diesen Prozess für Sie als Kunden so komfortabel und transparent wie möglich zu gestalten. Sie sehen, dass wir unsere Kunden nicht mit zusätzlichen Modalitäten ärgern möchten, sondern aktiv informieren.
Wie bisher müssen Sie nur etwas bezahlen, wenn es zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages kommt. Entscheiden Sie sich letztlich gegen das angebotene Objekt, wird natürlich auch keine Provision oder Wertersatz verlangt. Unerheblich ob Sie die Information nun im Internet anfordern oder persönlich bei uns abholen, wir hoffen, dass Sie mit unseren Angeboten Ihren Immobilienträumen ein Stück näher kommen.
Wir übermitteln Ihnen bei Zusendung eines Exposés eine Widerrufsbelehrung. Den Erhalt dieser Belehrung müssen Sie uns bestätigen. Tun Sie das nicht, können wir nicht für Sie tätig werden.
Die Widerrrufsfrist beträgt 14 Tage.
Ein Maklervertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Meldet sich ein Kunde per Email auf ein im Internet (Portal oder Internetseite des Maklers) erhältliches Exposé etwa mit der Bitte um einen Besichtigungstermin, ist dies als Angebot auf Abschluss eines Maklervertrages zu werten. Erhält der Interessent vom Makler – ebenfalls per E-Mail – eine entsprechende Bestätigung, zum Beispiel durch Übersendung des Exposés oder Bestätigung eines Besichtigungstermins als Antwort ist das Angebot angenommen und der Maklervertrag zustande gekommen. Dieser Maklervertrag verpflichtet Sie aber erst nach Abschluss eines Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages zur Provisionszahlung. Befürchtungen, dass mit Erhalt des Exposés Kosten entstehen, sind unbegründet.